Für Kunden

Arbeitshilfen und Formulare

Um die reibungslose Zusammenarbeit zu erleichtern haben wir nachfolgend einige Arbeitshilfen zusammengestellt. Für alle Arbeitshilfen gilt: Füllen Sie diese bitte vollständig und gewissenhaft aus*. Unvollständige Angaben führen zu Fehlern und Rückfragen und produzieren damit vermeidbare Zusatzkosten! Sollten Sie Fragen haben oder einzelne Punkte nicht verstehen können Sie uns natürlich gern ansprechen. Wir helfen gern weiter.

Personalfragebogen für neue Mitarbeiter

Bitte benutzen Sie diesen Fragebogen, um neue Mitarbeiter bei uns anzumelden. Für Auszubildende und geringfügig Beschäftigte finden Sie weiter unten eigene Fragebögen.

Personalfragebogen für geringfügig oder kurzfristig Beschäftigte

Bitte benutzen Sie diesen Fragebogen um geringfügig Beschäftigte (sog. „Minijobber“) bei uns anzumelden. Denken Sie daran, dass Minijobber seit dem 01.01.2013 grundsätzlich rentenversicherungspflichtig sind, wenn uns kein vollständig ausgefüllter Befreiungsantrag vorliegt.

Personalfragebogen für Auszubildende

Dieser Fragebogen ist zur Anmeldung von Auszubildenden gedacht.

 

Angaben zur Sofortmeldung

In bestimmten Branchen (z.B. Bau) ist es erforderlich, die Mitarbeiter vor Ihrem ersten Einsatz bei der Sozialversicherung anzumelden. Hierfür verwenden Sie bitte diesen Fragebogen. Wichtig: Der Fragebogen zur Sofortmeldung ersetzt nicht den normalen Personalfragebogen! Diesen bitte immer zusätzlich ausfüllen und einreichen.

Kündigung

Diesen Bogen benötigen wir bei Kündigung.

Änderung der Wochenarbeitszeit

Diesen Bogen benötigen wir bei Änderung der Wochenarbeitszeit.

Mitteilung von Fehlzeiten

Diesen Bogen benötigen wir wenn Fehlzeiten wie Krankheit u.ä. angefallen sind.

Selbstauskunft Kinder

Freiwillige Selbstauskunft gegenüber dem Arbeitgeber zur Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder zur Ermittlung des Beitrages zur sozialen Pflegeversicherung nach § 55 Abs. 3 SGB XI / PUEG, Pflege-Unterstützungs-Entlastungs-Gesetz.


* Die PDF-Formulare können nicht online ausgefüllt werden.
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