19.03.2012:Starterinen im Revier Erstmalig laden die Wirtschaftsförderungen und Startercenter der Städte Bochum, Dortmund, Essen, Herne und des Kreises Recklinghausen zu einer gemeinsamen Woche rund um das Thema "Starterinnen im Revier" ein. Das Programm bietet eine Woche Gründerwissen in Workshops, Vorträgen und Diskussionsforen und die Möglichkeit zu persönlichen Beratungsgesprächen. Der Start ist am 07.05.2012 in Recklinghausen, jeden Tag wird der Staffelstab an eine andere Stadt weitergegeben, bis zum Zieleinlauf am 11.05.2012 in Bochum. Weitere Info`s finden Sie auf der Homepage www.starterinnen-im-revier.de. Selbstverständlich stehen auch wir für alle Fragen zur Existenzgründung zur Verfügung. Vereinbaren Sie doch einen unverbindlichen Termin für eine Erstberatung! 08.03.2012:Bei der Entfernungspauschale zählt der verkehrsgünstigste Weg Fahren Sie den kürzesten oder den schnellsten Weg zur Arbeit? Natürlich den schnellsten! Aber das Finanzamt akzeptierte in der Vergangenheit nur die kürzeste Entfernung zwischen Wohnung und Betrieb. Das sollte sich jetzt ändern: Der BFH hat nämlich in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die "verkehrsgünstigste" und nicht unbedingt die kürzeste Strecke steuerlich zu berücksichtigen ist. Dabei sind alle Umstände des Einzelfalles, also auch Ampelschaltungen, Staus usw. zu berücksichtigen. Ob dabei fünf oder zwanzig Minuten Fahrzeit gespart werden spielt künftig also keine Rolle mehr (BFH, Urteil vom 16.11.2011, VI R 19/11). 25.02.2012:Einfach mal nachrechnen: Tatsächliche Fahrtkosten als Werbungskosten absetzen! Für berufliche Fahrten gewährt der Gesetzgeber seit Jahren eine Pauschale von 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer. Trotz Benzinpreisen auf Höchstniveau wurde die Pauschale seit Einführung des Euro nicht mehr erhöht. Da hilft nur, selbst tätig zu werden: Statt der Pauschale können nämlich auch die tatsächlichen Kosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Einfach tatsächliche Kosten (Steuern, Versicherung, Benzin, Reparaturen, Leasingrate usw.) festhalten und durch die Gesamtfahrleistung eines Jahres teilen. Die Mühe lohnt sich, denn die tatsächlichen Kosten können durchaus doppelt so hoch sein wie die Pauschale. Beispielrechnung: Außendienstler Pfiffig war im Jahr 2011 jeden Monat 1.000 km mit seinem privaten Pkw für seinen Arbeitgeber unterwegs. Die tatsächlichen Kosten für seinen PKW beliefen sich auf 13.500 Euro. Insgesamt ist er mit seinem Wagen 15.000 Kilometer unterwegs gewesen. Pfiffig hat alle Tank- und Reparaturrechnungen mit einer eigens dafür angeschafften Kreditkarte bezahlt und die Quittungen hierzu aufgehoben. Deshalb gelingt der Nachweis der Kosten ohne Probleme. Am Ende des Jahres kann er mit dem Finanzamt 0,90 Euro statt 0,30 Euro abrechnen (13.500 Euro ./. 15.000 km)! Ersparnis: 12.000 x 0,90 Euro = 10.800 Euro 12.000 x 0,30 Euro = 3.600 Euro Differenz = 7.200 Euro Ohne viel Aufwand spart Pfiffig bei einem Steuersatz von 40 Prozent 2.880 Euro Steuern! Übrigens funktioniert das nicht nur bei Arbeitnehmern. Auch Selbständige können die Fahrtkosten mit dem privaten PKW auf diese Weise ermitteln und absetzen. 31.01.2012:Mehr Netto vom Brutto mit Fahrtkostenerstattungen! Immer das gleiche Problem: 100 Euro Gehaltserhöhung kommen nur zur Hälfte beim Arbeitnehmer an, weil der Fiskus in Form von Steuern und Sozialabgaben gnadenlos zugreift. Durch die Erstattung von Fahrtkosten kann der Arbeitgeber ohne Mehrkosten seinem Arbeitnehmer etwas Gutes tun. Für jeden Kilometer, den der Arbeitnehmer von zu Hause zur Arbeit fahren muss, kann der Arbeitgeber 0,30 Euro erstatten. Beispiel: Fritz Müller wohnt in Dortmund. Er fährt jeden Tag mit seinem PKW ins Büro nach Castrop-Rauxel zur Arbeit. Die Entfernung zwischen seiner Wohnung und Büro beträgt 20 Kilometer. Statt einer Gehaltserhöhung könnte sein Chef die Fahrtkosten wie folgt erstatten: 15 Tg. x 20 km x 0,30 Euro = 90 Euro pro Monat netto! Die pauschale Lohnsteuer übernimmt der Chef (15%) und führt diese ans Finanzamt ab. Unterm Strich kommt das für die Firma immer noch preiswerter als eine abgabenpflichtige Gehaltserhöhung. Für 90 Euro netto müsste die Firma mindestens 180 Euro im Monat aufwenden! 26.01.2012:Das neue Blitzlicht ist da! Im Downloadbereich finden Sie jetzt die Februar-Ausgabe unserer monatlichen Mandanteninformation "Blitzlicht". Themen sind u.a. der Vorsteuerabzug bei Installation von Photovoltaikanlagen und die dauerhafte Beibehaltung der Umsatzgrenze von 500.000 Euro für die sogenannte "Ist-Versteuerung" bei der Umsatzsteuer. Bei Fragen zu einzelnen Themen stehen wir Ihnen natürlich gern zur Verfügung. Hier geht es direkt zum Download der aktuellen Ausgabe. 15.01.2012:Neu ab 2012: Kinderbetreuungskosten können jetzt einfacher abgesetzt werden! Kosten für die Betreuung von Kindern können jetzt einheitlich bis zum 14. Geburtstag von der Steuer abgesetzt werden. Abziehbar sind grundsätzlich 2/3 der tatsächlichen Betreuungskosten bis zu einem maximalen Betrag von 4.000 Euro pro Kind und Jahr. Ob die Eltern berufstätig, behindert oder alleinerziehend sind spielt künftig keine Rolle mehr. 06.01.2012:Neue Grundsätze für das Kindergeld ab diesem Jahr Volljährige Kinder konnten in der Vergangenheit steuerlich nur dann berücksichtigt werden, wenn sie sich in Berufsausbildung befanden und nicht mehr als 8.004 Euro pro Jahr verdienten. Ab diesem Jahr haben sich diese Regeln grundlegend geändert: Ein volljähriges Kind kann jetzt bis zu einem Alter von höchstens 25 Jahren berücksichtigt werden, wenn es seine erste Berufsausbildung absolviert. Erst bei ener zweiten Ausbildung (zum Beispiel ein Studium nach abgeschlossener Lehre) prüft die Kindergeldkasse, ob das Kind einer "schädlichen Erwerbstätigkeit" nachgeht. Dabei kommt es aber nicht auf den Verdienst sondern auf den zeitlichen Umfang der Erwerbstätigkeit an. Bis zu einer Arbeitszeit von 20 Stunden in der Woche sollte es keine Probleme geben. Überwiegt allerdings die Erwerbstätigkeit entfällt das Kindergeld. Für Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung. 05.01.2012:Welche Unterlagen können in 2012 vernichtet werden? Für die meisten Geschäftsunterlagen gilt eine Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren. Sie können also alle Buchführungsbelege bis zum 31.12.2001 vernichten. Bei Jahresabschlüssen, Inventaren u.ä. kommt es darauf an, wann diese erstellt wurden. Hier können Sie alle Unterlagen vernichten, die bis zum 31.12.2001 aufgestellt worden sind! Beispiel: Schlossermeister Fritz Flott hat den Jahresabschluss für das Jahr 2000 bereits am 31.05.2001 aufgestellt. Dieser kann ab dem 01.01.2012 vernichtet werden. Den Jahresabschluss für 2001 hat er am 31.05.2002 aufgestellt. Dieser kann erst ab Januar 2013 vernichtet werden. Die Buchhaltungsbelege 2001 kann Fritz Flott dagegen schon im Jahr 2012 vernichten. Weitere Einzelheiten finden Sie in der Januar-Ausgabe unseres Blitzlichts. 05.01.2012:Steuerbescheide für 2011 wohl erst ab Mitte März möglich Wer mit einer Steuererstattung rechnet braucht wohl noch etwas Geduld. Nach einer aktuellen Pressemitteilung der Oberfinanzdirektion Rheinland-Pfalz ist die Finanzverwaltung wohl frühestens im März in der Lage, Steuerbescheide für das Jahr 2011 zu stellen. 03.01.2012:Kranken- und Pflegeversicherung auch für Kinder als Sonderausgabe absetzbar Insbesondere während der Berufsausbildung zahlen Kinder eigene Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Diese Beiträge können die Kinder in der eigenen Steeuererklärung steuermindernd geltend machen. Doch häufig wirken sich die Beträge gar nicht aus, da das Einkommen wegen der geringen Höhe ohnehin steuerfrei bleibt. In solchen Fällen sollten Eltern die Beiträge der Kinder in der eigenen Steuererklärung geltend machen. Bei einer Ausbildungsvergütung von 750 Euro beträgt der monatliche Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung im Jahr etwa 800 Euro. Bei einem Steuersatz von 40% sparen die Eltern also rund 320 Euro Steuern im Jahr. (vgl. Pressemitteilung OFD Koblenz vom 27.12.2011) 02.01.2012:Frohes neues Jahr! Wir wünschen allen Mandanten und Lesern für das neue Jahr Glück, Erfolg und vor allem Gesundheit. 24.12.2011:Frohe Weihnachten! Wir wünschen frohe Weihnachtsfeiertage und einen guten Rutsch in das neue Jahr 2012! Unser Büro bleibt bis zum 02.01.2012 geschlossen. In Notfällen erreichen Sie uns selbstverständlich über die bekannten Telefonnummern und über email. Ab dem 3. Januar sind wir dann wieder für Sie im Einsatz. 15.12.2011:Die Weihnachtsgeschichte im digitalen Zeitalter ... So würde die Weihnachtsgeschichte wohl heute aussehen :-)
13.12.2011:Neue Spielregeln bei verbilligter Vermietung Wer zu wenig Miete für seine Wohnung oder sein Haus verlangt riskiert, daß die Werbungskosten vom Finanzamt gekürzt werden. Ab Januar gelten hier neue Grenzen: Vermieter sollten mindestens 66 v.H. der ortsüblichen Miete verlangen, damit die Werbungskosten in voller Höhe anerkannt werden. Übrigens gelten diese Regeln nicht nur für die Vermietung an Angehörige. Auch wer von fremden Mietern zu wenig Miete verlangt riskiert den Steuervorteil. 09.12.2011:Tüv Süd bestätigt erneut Zertifizierung Im Rahmen einer kleinen Feierstunde haben wir am Donnerstagabend in der Geschäftsstelle des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe in Münster unser neues Zertifikat erhalten. Damit bestätigt der Tüv als unabhängige Zertifizierungsstelle erneut , das unser Büro die Forderungen der EN ISO 9001:2008 erfüllt. Schon im Jahr 2009 haben wir uns für die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems entschieden und sind damit einen für Steuerberater bis heute eher ungewöhnlichen Weg gegangen. Entscheidender Vorteil für unsere Mandanten: Strukturierte und normierte Arbeitsabläufe garantieren bestmögliche Arbeitsergebnisse! So werden zum Beispiel alle Steuererklärungen von uns nach strengen Richtlinien angefertigt und von einem zweiten Mitarbeiter kontrolliert. Erst dann geht die Steuererklärung an das Finanzamt. So stellen wir sicher, dass alle Steuervergünstigungen und Ausgaben für unsere Mandanten auch berücksichtigt werden. Das Zertifikat finden Sie im Downloadbereich oder direkt hier. 02.12.2011:Elektronische Lohnsteuerkarte wohl erst im Jahr 2013 die Finanzverwaltung verschiebt den Start der neuen elektronischen Lohnsteuerkarte jetzt auf das Jahr 2013. Bis dahin gilt die alte Pappkarte aus dem Jahr 2010 weiter. Eigentlich sollte das Projekt "ELStAM" schon zum 01.01.2011 an den Start gehen. Grund für die erneute Verschiebung sind wohl technische Probleme. |